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Verleihordnung

1. Verleih  

Das Medienzentrum München entleiht gegen Gebühr technische Geräte im Video-, Audio-, Multimedia- und Gamingbereich.  

2. Verleihberechtigte Personen  

Für die Nutzung des Verleihs sind pädagogisch Tätige berechtigt, die im Stadtgebiet von München wohnen. Ebenso können Jugendliche im Rahmen einer Projektförderung des Medienzentrum München, Geräte entleihen. Vor der Geräteausgabe wird eine Kopie des Personalausweises dem Verleihschein beigefügt. Der Medienverleih steht kommerziellen Zwecken nicht zur Verfügung.  

3. Öffnungszeiten und Verleiheinheiten  

Der Geräteverleih ist Montag und Donnerstag von 14:00 – 16:30 Uhr geöffnet. Die Geräteausgabe ist jeweils von 14:00 – 17:00 Uhr. Der Medienverleih wird nach Verleiheinheiten reserviert und berechnet. Eine Verleiheinheit dauert entweder von Montag bis Donnerstag oder von Donnerstag bis Montag. Bei Leihfristüberschreitungen erhöhen sich die Gebühren um die jeweilige angebrochene Verleihzeit.  

4. Verleihschein  

Die entliehenen Geräte sowie Entleihzeiten werden auf einem Lieferschein notiert. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigen die Entleiher*innen die Entgegennahme der Geräte sowie die Verleihordnung.  

5. Gebühren und Bezahlung  

Die angegebenen Gebühren der jeweiligen Geräte gelten jeweils für eine Verleiheinheit. Die Gebühren sind nach Erhaltung einer Rechnung zu überweisen.  

6. Nutzung und Pflege der Geräte  

Die Verleihgeräte des Medienzentrum München sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Die in den jeweiligen Bedienungsanleitungen aufgeführten Anweisungen müssen eingehalten werden. Fahrlässige oder absichtliche Fehlbedienungen führen zu Schäden an den Geräten, die den Entleiher*innen in Rechnung gestellt werden.  

7. Medienersatz und Haftpflicht  

Verloren gegangene, beschädigte oder durch Diebstahl abhanden gekommene Geräte müssen von den Entleiher*innen ersetzt werden. Es steht im Ermessen des Medienzentrum München, Wertersatz in Geld zu verlangen oder entsprechend gleichwertigen Ersatz von den Entleiher*innen besorgen zu lassen. Nach unseren Erfahrungen ersetzen die üblichen persönlichen Haftpflichtversicherungen keine Leihgegenstände. Wir empfehlen deshalb eine gesonderte Versicherung für den Geräteverleih abzuschließen. 

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